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Unsere Ordination
in Kitzbühel
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Kosten der KFO-Therapie

Da wir eine Wahlzahnarztpraxis sind, müssen Sie die Behandlungskosten für eine herausnehmbare und festsitzende Zahnspange grundsätzlich selbst tragen. Unter den folgenden Voraussetzungen kann jedoch ein Zuschuss durch die staatlichen Krankenversicherungen erfolgen:

  • Medizinische Notwendigkeit: Ästhetische Gründe allein gelten als nicht ausreichend für eine kieferorthopädische Behandlung – es müssen auch medizinische Beeinträchtigungen vorliegen.
  • Jährliche Neubeantragung des Zuschusses: In der Regel gilt eine 3-jährige Behandlungszeit als Richtlinie. Der Zuschuss durch die Krankenkassen muss allerdings jährlich erneut beantragt werden.
KFO-Therapie

Die Rechnung bekommen Sie von unserer Praxis ausgestellt. Diese können Sie anschließend zur Teilerstattung bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Wie hoch die Bezuschussung ausfällt, ist unter anderem abhängig von der Therapieform (feste oder herausnehmbare Zahnspange) sowie nach den jeweiligen Richtlinien der Krankenversicherung.

Weitere Informationen zu der Krankenkassen-Zahnspange finden Sie in der folgenden Broschüre »

Zahnversicherung

Derzeit gibt es keine privaten Krankenversicherungen, die die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen vollständig übernehmen. Bei einigen privaten Zusatzversicherungen ist jedoch die anteilmäßige Übernahme der Kosten für zahnmedizinische und kieferorthopädische Leistungen möglich.

Weitere Informationen zu den Kosten der KFO-Therapie erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.